Kaufpreisforderung gegenüber der Cogia AG

Juli 13, 2023
Auszug: In einem wegweisenden Urteil des Landgerichts Frankfurt wurde heute die Klage der mVISE AG auf Zahlung einer noch offenen Kaufpreisforderung über 800.000 EUR gegen die Cogia AG bestätigt.

Düsseldorf, 13.07.2023

Das Landgericht Frankfurt hat heute die Auskunft erteilt, dass es der Klage der mVISE AG (Deutsche Börse Scale, ISIN DE0006204589) auf Zahlung der noch offenen Kaufpreisforderung über 800.000 EUR im Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen an der elastic.io GmbH im Urkundenprozess in Form eines Vorbehaltsurteils stattgegeben hat. Die Cogia AG wurde hiernach verurteilt, den derzeit noch offenen Kaufpreis nebst Verzugszinsen an die mVISE AG zu zahlen.

Das Urteil ist vollstreckbar, steht aber noch unter dem Vorbehalt der Überprüfung im sogenannten Nachverfahren gemäß § 600 ZPO.

Wie in der Ad-hoc Mitteilung vom 14. November 2022 mitgeteilt, hatte die Cogia AG vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine den vollständigen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und aus diesem Grund die Zahlung des fälligen Kaufpreises verweigert.

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